Die Besuchsregeln des Krankenhauses St. Marienwörth verändern sich: Ab dem 30. April 2022 ist das generelle Besuchsverbot aufgehoben und die so genannte 1-1-1-Regel tritt wieder in Kraft. Jede/r Patient*in kann täglich eine/n Besucher*in für maximal eine Stunde empfangen. Für Besuchende gilt eine FFP2-Maskenpflicht und die 3-G-Regel.
Demnach kann jede/r Patient*in im Krankenhaus St. Marienwörth einmal täglich zwischen 15.00 und 18.00 Uhr für eine Stunde Besuch von einer Person erhalten. Ausnahmeregelungen aus behandlungsrelevanten Gründen oder zum Beispiel für Geburtshilfe, Intensivstation oder Onkologie sind möglich und können mit den entsprechenden Stationen im Vorfeld abgestimmt werden.
Anmeldung für Besucher*innen
Alle Besucher*innen werden am Haupteingang registriert, der entsprechende Fragebogen steht auf hier als Download zur Verfügung. Da es wegen der erforderlichen Registrierung zu Zeitverzögerungen kommen kann, ist ein Eintreffen vor der eigentlichen Besuchszeit sinnvoll.
Für den Zutritt zum Krankenhaus gilt die 3-G Regel, das heißt Besucher*innen müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Dabei ist ein aktueller POC-Test einer offiziellen Teststelle notwendig, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Alle Besucher*innen müssen während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen. Die Abstandsregelungen sowie die allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten nach wie vor. Selbstverständlich haben nur asymptomatische Personen Zutritt zum Krankenhaus.